Alterssicherung & Rente
Der Bereich Alterssicherung & Rente umfasst die gesetzliche Rentenversicherung mit Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie die ergänzende betriebliche und private Altersvorsorge. Dazu gehören Beitrags- und Leistungsrecht, Renteneintrittsalter und die Bundesmittel zur Finanzierung.
Ausgangslage
Die Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) setzt der Bund; die Verwaltung liegt bei der Deutschen Rentenversicherung, deren Selbstverwaltung paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt ist. Finanziert wird die GRV im Umlageverfahren: über Beiträge von 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen, ergänzt um Bundesmittel von 112,4 Mrd € im Jahr 2023. Das Rentenpaket 2025 hält das Sicherungsniveau vor Steuern per Haltelinie bis 2031 bei 48 %. Zugleich erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter: Auf 100 Personen im Erwerbsalter von 20 bis 64 Jahren kamen 2024 bereits 39 Personen ab 65 Jahren. Ohne neue Maßnahmen bleibt der Beitragssatz nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 bis 2027 stabil und steigt danach; das Sicherungsniveau sinkt nach Auslaufen der Haltelinie bis 2039 auf 46,3 %. Die Bundesmittel wachsen in diesem Szenario weiter und binden einen zunehmenden Teil des Bundeshaushalts. Am 23. Juni 2026 übergab die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen, darunter eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente, ein erweiterter Versichertenkreis und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket zur Umsetzung bis Ende 2026 angekündigt.
Übersicht
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Vorschläge
5 bewertet · sortiert nach relativer Stärke- Besser · 64 %Größe: kleinBeamte in die Rentenversicherung
Neue Beamte sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen statt eine eigene Beamtenversorgung zu erhalten — der Beamten-Zweig einer Erwerbstätigenversicherung.
- Besser · 62 %Größe: mittelRentenalter-Kopplung
Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 automatisch mit der Lebenserwartung steigen — zwei Drittel jedes gewonnenen Lebensjahres gingen künftig in die Erwerbsphase.
- Ausgeglichen · 58 %Größe: großGesetzliche Kapitalrente
Zwei Prozent des Bruttolohns sollen künftig verpflichtend in einen weltweit anlegenden Staatsfonds fließen – die gesetzliche Rente bekäme damit erstmals ein kapitalgedecktes zweites Standbein.
- Ausgeglichen · 46 %Größe: großHaltelinie 48 %
Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente soll dauerhaft bei 48 Prozent festgeschrieben werden — auch nach dem Auslaufen der geltenden Haltelinie im Jahr 2031.
- Schlechter · 32 %Größe: kleinAktivrente
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, verdient seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei — die Frage ist, wie viele deswegen überhaupt erst arbeiten.