Gesundheit
Der Bereich Gesundheit umfasst die ambulante und stationäre medizinische Versorgung, die Arznei-, Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie die Pflege in Deutschland. Dazu gehört die Finanzierung dieser Leistungen über die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung.
Ausgangslage
Der Bund setzt mit dem Sozialgesetzbuch V den Rechtsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Länder verantworten Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung. Leistungskatalog und Vergütung regelt die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamem Bundesausschuss. Die GKV-Ausgaben stiegen 2025 um 7,8 %, die Beitragseinnahmen nur um 5,3 %; der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erreichte zum Jahresbeginn 2026 3,13 %. Die gesamten Gesundheitsausgaben lagen 2024 bei 538,2 Mrd € und damit bei 12,4 % des Bruttoinlandsprodukts. Die im Juli 2026 vom Bundestag verabschiedete GKV-Finanzreform soll die Beitragssätze stabilisieren; der Koalitionsvertrag sieht zusätzlich ein Primärarztsystem zur Steuerung der Patientenwege vor. Parallel setzen die Länder die Krankenhausreform in neue Krankenhauspläne um. Ohne weitere Maßnahmen erwartet das Bundesgesundheitsministerium ab 2027 jährliche Finanzierungslücken der GKV in zweistelliger Milliardenhöhe. Zugleich sinkt die Zahl voller Hausarztsitze durch den Teilzeittrend leicht, während die Zahl der Pflegebedürftigen schneller wächst als demografisch erwartbar.
Übersicht
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Vorschläge
3 bewertet · sortiert nach relativer Stärke- Besser · 79 %Größe: großGKV-Finanzreform
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen künftig nur noch so stark wachsen wie ihre Einnahmen — Vergütungen werden gedeckelt, Zuzahlungen steigen, Leistungen ohne Wirksamkeitsnachweis entfallen.
- Besser · 78 %Größe: mittelSpielautomaten-Verbot
Geldspielautomaten sollen nach norwegischem Vorbild verboten werden - stationär und online - und, wenn überhaupt, durch ein streng limitiertes, registrierungspflichtiges Angebot ersetzt werden, um die Spielsucht zu senken.
- Schlechter · 38 %Größe: mittelPrimärarztsystem
Die Hausarztpraxis soll für gesetzlich Versicherte zur verbindlichen ersten Anlaufstelle werden; Facharzttermine gibt es dann in der Regel nur mit Überweisung, ausgenommen Augen- und Frauenheilkunde.