Migration & Asyl
Migration & Asyl umfasst die Steuerung von Zuwanderung und Flucht: Asyl- und Schutzverfahren, Grenzkontrollen, Aufenthaltsrecht, Rückkehr und Abschiebungen sowie Unterbringung und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Der Bereich verbindet Bundesbehörden wie das BAMF und die Bundespolizei, das Gemeinsame Europäische Asylsystem der EU und die Länder und Kommunen, die Unterbringung und Vollzug tragen.
Ausgangslage
Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); die Bundespolizei kontrolliert die Grenzen, Abschiebungen und Unterbringung liegen bei Ländern und Kommunen. Den Rechtsrahmen setzt zunehmend die EU: Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist ab Juni 2026 anzuwenden. Die Antragszahlen sind stark rückläufig: 113.236 Asylerstanträge im Jahr 2025 bedeuten eine Halbierung gegenüber 2024. Das BAMF hat seinen Rückstand im Jahresverlauf 2025 um 111.050 auf 101.606 anhängige Verfahren abgebaut. Zugleich lebten Ende 2025 rund 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland, die größte Gruppe mit 1.164.000 Personen aus der Ukraine. 232.067 Personen waren Ende 2025 vollziehbar ausreisepflichtig, abgeschoben wurden im selben Jahr 22.787 Personen. Die Arbeitsmarktintegration schreitet voran: 64 % der 2015 zugezogenen Geflüchteten waren 2024 beschäftigt, Frauen mit 35 % deutlich seltener als Männer mit 76 %. Ohne neue Maßnahmen setzen sich sinkende Zugänge und Rückstandsabbau voraussichtlich fort, während der Abstand zwischen Ausreisepflicht und Vollzug bestehen bleibt und die Binnengrenzkontrollen befristet fortgeführt werden.
Übersicht
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Vorschläge
2 bewertet · sortiert nach relativer Stärke- Deutlich schlechter · 19 %Größe: kleinZurückweisungen an der Grenze
Die Bundespolizei weist seit Mai 2025 Asylsuchende an den Landgrenzen auch dann zurück, wenn sie ein Schutzgesuch äußern.
- Deutlich schlechter · 10 %Größe: kleinBezahlkarte und Leistungsabsenkung
Asylbewerber sollen ihre Leistungen bundesweit über eine weitgehend bargeldlose Bezahlkarte erhalten, und vollziehbar Ausreisepflichtige mit Ausreisemöglichkeit sollen nur noch eine Grundversorgung auf dem Niveau von Bett, Brot und Seife bekommen.