Verkehr & Mobilität
Der Bereich Verkehr & Mobilität umfasst die Verkehrsinfrastruktur von Schiene, Straße und Wasserstraße, den öffentlichen Personenverkehr sowie die Regeln und Förderinstrumente für den privaten und gewerblichen Verkehr. Er reicht von Bau und Erhalt der Netze über die ÖPNV-Finanzierung bis zu den europäischen Vorgaben für Fahrzeugantriebe.
Ausgangslage
Die Zuständigkeiten sind dreistufig verteilt: Der Bund finanziert die Autobahnen über die bundeseigene Autobahn GmbH und das Schienennetz über die gemeinwohlorientierte DB InfraGO. Die Länder verantworten den öffentlichen Nahverkehr und erhalten dafür Regionalisierungsmittel des Bundes; die EU setzt mit den CO₂-Flottengrenzwerten die Rahmenvorgaben für die Antriebswende. Der Zustand der Netze prägt den Ist-Zustand: Das Schienennetz trägt einen Erneuerungsbedarf von rund 106 Mrd € (2025), und nur 60,1 % der DB-Fernzüge erreichten 2025 pünktlich ihr Ziel. An den Autobahnen hatte die Autobahn GmbH bis Ende 2024 erst 40 % der im Brückenmodernisierungsprogramm vorgesehenen Teilbauwerke modernisiert. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs stiegen 2025 auf 146,3 Mio t CO₂-Äquivalente und überschritten die zulässige Jahresemissionsmenge von 117 Mio t deutlich. Ohne neue Maßnahmen verfehlt der Sektor die kumulierten Emissionsmengen 2021–2030 laut Umweltbundesamt um 186,9 Mio t CO₂-Äquivalente; für 2030 projiziert das Amt nur noch rund 7 Mio batterieelektrische Pkw, 1,7 Mio weniger als in der Vorjahresprojektion. Die Generalsanierung des Schienennetzes ist bis 2036 gestreckt; die Deutsche Bahn rechnet mit rund zehn weiteren Jahren, bis das Netz wieder in Ordnung ist. Trotz Rekordinvestitionen von rund 22 Mrd € im Jahr 2025 bleibt die Pünktlichkeit nach DB-Angaben auch im Baujahr 2026 unter Druck.
Übersicht
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Vorschläge
2 bewertet · sortiert nach relativer Stärke- Deutlich besser · 86 %Größe: kleinTempolimit 130
Auf Bundesautobahnen soll eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gelten — bisher sind rund 70 Prozent des Netzes ohne dauerhaftes Limit.
- Schlechter · 28 %Größe: kleinFlottengrenzwerte 2035 aufweichen
Statt 100 Prozent weniger CO₂ sollen Neuwagen ab 2035 nur noch 90 Prozent einsparen — Verbrenner, Plug-in-Hybride und Range-Extender blieben damit neu zulassungsfähig.