Staatsfinanzen & Steuern
Der Bereich Staatsfinanzen & Steuern umfasst die Einnahmen und Ausgaben des Staates: das Steuer- und Abgabenrecht, den Bundeshaushalt samt Sondervermögen, die Schuldenregel des Grundgesetzes und die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Er reicht von der Ausgestaltung einzelner Steuerarten über die Haushaltsaufstellung bis zur Kreditaufnahme und ihrer Verzinsung.
Ausgangslage
Das Steuerrecht setzt der Bund; bei den Gemeinschaftsteuern stimmt der Bundesrat zu, die Länder verwalten die Steuern, und Bund, Länder und Kommunen teilen sich das Aufkommen. Der öffentliche Gesamthaushalt war Ende des ersten Quartals 2026 mit 2.726,5 Mrd € verschuldet; die Maastricht-Schuldenquote lag 2025 bei 63,5 % des Bruttoinlandsprodukts. Für 2027 sehen die Haushaltseckwerte Ausgaben von 543,3 Mrd € und eine Nettokreditaufnahme von 110,8 Mrd € vor; für 2027 bis 2029 blieb zunächst eine Finanzierungslücke von 172 Mrd €. Treiber ist die Verteidigung: Die Ausgaben unter der Bereichsausnahme der Schuldenregel steigen von 100,1 Mrd € (2026) auf 125,0 Mrd € (2027) und 196,4 Mrd € (2030). Zugleich investiert der Bund 2027 aus Kernhaushalt, Sondervermögen Infrastruktur und Klima- und Transformationsfonds 118,5 Mrd €; die Investitionsquote des Kernhaushalts liegt bei 10,4 %. Auf der Einnahmenseite erwartet die Steuerschätzung vom Mai 2026 für 2026 ein Aufkommen von 998,7 Mrd €, wegen des Iran-Kriegs jährlich 17,2 bis 17,8 Mrd € weniger als im Oktober 2025. Ohne Gegensteuern setzt sich die Entwicklung fort: Der Bundesrechnungshof erwartet für 2025 bis 2029 über 800 Mrd € neue Schulden; die Zinsausgaben verdoppeln sich bis 2029 auf 66,5 Mrd €. Der Steuertarif wurde elf Jahre in Folge an die Inflation angepasst; der Ausgleich der kalten Progression für 2027 erfordert nach IW-Berechnung allein rund 8 Mrd €.
Übersicht
alle Vorschläge auf der Zukunftsskala · Kästchen anklicken → Vorschlagschlechterschlechterausgeglichenbesserdeutlich
besser