Mehr Netto für die Mitte und für Familien
Die Reform gibt Steuerpflichtigen rund 10 Mrd € im Jahr zurück — sechs bis acht davon wären als Inflationsausgleich ohnehin fällig gewesen. Neu ist eine strukturelle Entlastung von rund 3 Mrd €, die vor allem in der Mitte und bei Familien ankommt. Ein Teil davon fließt allerdings auch ins oberste Einkommenszehntel.
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Wert
Der Strom besteht aus Geld, das Haushalten zusätzlich bleibt — kein Gut, das anders nicht zu haben wäre. Sein Gewicht hängt deshalb daran, wer es bekommt. Die unteren drei Zehntel zahlen kaum Einkommensteuer und können auch kaum entlastet werden: Das unterste Zehntel trägt 0,0 %, das zweite 0,2 %, das dritte 0,9 % des Aufkommens [4]. Grundfreibetrag und Abflachung wirken zugleich auf die ersten Einkommensteile aller Steuerpflichtigen; das ZEW nennt diesen Effekt den Streuverlust, der Reformvorschläge teuer macht [5]. Die Beispiele des Ministeriums zeigen ihn: Pflegekraft und Busfahrer mit zwei Kindern erhalten 632 €, Lehrerin und Ingenieur mit gleicher Kinderzahl 678 € [2]. Ein Euro wiegt in einem Haushalt am unteren Rand aber schwerer als im obersten Zehntel, dessen Bruttoeinkommen im Schnitt bei 125.093 € liegt [4]. Angesetzt landen rund 20 % des Volumens in diesem obersten Zehntel; die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag verschiebt Gewicht zurück zu Familien. Der Wert ist mittel: gewöhnliches verfügbares Einkommen, breit gestreut — der Teil, der oben landet, wiegt weniger als der, der unten ankommt.
Impact
Ohne die Reform bleibt der Steuertarif nicht stehen: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag folgen dem Existenzminimum, und der Tarif wurde elf Jahre in Folge an die Inflation angepasst [4]. Allein dieser Ausgleich kostet 2027 nach IW-Rechnung rund 8 Mrd € [4]; der Bund der Steuerzahler rechnet mit rund 6 Mrd € [7]. Das angekündigte Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Mrd € pro Jahr [1]. Neu ist damit nur, was darüber hinausgeht: der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.430 €, die abgeflachte zweite Progressionszone und die Verschiebung des Spitzensteuersatzes auf 70.600 € zu versteuerndes Einkommen [3]. Angesetzt sind dafür rund 3 Mrd € pro Jahr (Spanne: 2 bis 4 Mrd €). Für eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern nennt das Ministerium ab 2028 rund 630 € mehr im Jahr [2]; davon entfällt nach dieser Rechnung nur etwa ein Drittel auf den strukturellen Teil. Alleinerziehende erhalten je nach Einkommen zwischen 468 und 496 € [2]. Der Impact ist mittel: Es sind sehr viele Betroffene, aber die zusätzliche Wirkung pro Haushalt liegt bei einigen hundert Euro im Jahr — und der größere Teil der angekündigten Summe war ohnehin fällig.
Plausibilität
Dass eine Tarifsenkung ankommt, ist keine Verhaltensfrage: Sie wirkt unmittelbar über den Lohnsteuerabzug. Zweifelhaft ist nicht das Ob, sondern die Abgrenzung gegen das, was ohnehin gekommen wäre. Das IW rechnet mit rund 8 Mrd € allein für den Inflationsausgleich 2027 [4], der Bund der Steuerzahler mit rund 6 Mrd € [7]. Von den angekündigten 10 Mrd € [1] bleiben damit 2 bis 4 Mrd € strukturelle Entlastung. Hinzu kommt, dass die konkreten Eckwerte erst nach Vorlage des Existenzminimumberichts feststehen und die Anhebungen in zwei Stufen 2027 und 2028 erfolgen [3]. Die Entlastungsbeispiele des Ministeriums sind ausdrücklich erste Schätzungen auf Basis der heute geltenden Sozialabgaben [2]. Mehr als hoch ist bei dieser Art von Beleg — einer unmittelbaren Rechtsfolge mit noch offenen Eckwerten — nicht zu erreichen. Die Plausibilität ist hoch: Dass das Geld fließt, steht fest; strittig ist allein, wie viel davon neu ist.