Das Geld landet bei den begünstigten Unternehmen
Der Zuschuss verschwindet nicht: Rund 1,3 Mrd € im Jahr verbessern das Ergebnis der begünstigten Betriebe. Wie viel davon als gesellschaftlicher Nutzen ankommt, hängt daran, wo der Euro endet — in handelsintensiven Branchen überwiegend bei den Eigentümern, seltener bei Beschäftigten und Kunden.
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Wert
Es geht um Geld, das den Besitzer wechselt: von der öffentlichen Kasse zu den begünstigten Unternehmen. Solche Beträge zählen nicht deshalb, weil sie groß sind, sondern danach, bei wem sie ankommen. Ein Euro, der bei den Eigentümern großer Industrieunternehmen landet, verändert deren Lage weniger als ein Euro bei einem Haushalt mit knappem Budget — und weniger, als dieselbe Summe in anderer öffentlicher Verwendung bewirken würde. Genau deshalb wiegt die Empfängerseite weniger als die Zahlseite: Der Transfer bleibt in der Summe negativ, auch wenn das Geld nirgends verschwindet. Anders läge es, wenn die Entlastung breit bei Beschäftigten und Abnehmern ankäme; dann stünde diesem Posten mehr Gewicht zu. In den betroffenen Branchen, die als Preisnehmer auf Weltmärkten agieren, ist das die Ausnahme, nicht die Regel [5][6]. Der Wert ist mittel: Geld, das umverteilt wird — es ist nicht verloren, aber es wiegt bei den Empfängern weniger, als es in der öffentlichen Kasse gewogen hätte.
Impact
Ohne die Maßnahme zahlen die begünstigten Betriebe den vollen Marktpreis; Großverbraucher lagen 2024 bei 155 € je Megawattstunde [5]. Mit der Maßnahme sinkt der Preis für die Hälfte des Jahresverbrauchs auf 50 € je Megawattstunde; die Differenz von 3,74 ct/kWh trägt der Staat [10]. Über alle Begünstigten sind das rund 1,3 Mrd. € im Jahr, in der Genehmigung mit 3,8 Mrd. € für drei Abrechnungsjahre veranschlagt [1][2]. Über den Bewertungszeitraum von zehn Jahren gerechnet, in denen die Regelung angesetzte sechs Jahre läuft, sind es rund 0,8 Mrd. € im Jahr. Dieses Geld ist bei den Unternehmen angekommen, bevor irgendeine Wirkung eintritt — es ist der einzige Posten der Bilanz, der sicher stattfindet. Entscheidend ist, wo der Euro endet. In handelsintensiven Branchen, die ihre Preise auf dem Weltmarkt vorfinden, lässt sich ein Kostenvorteil kaum an Kunden weitergeben; er bleibt in der Marge. Angesetzt ist deshalb, dass rund zwei Drittel des Betrags bei Eigentümern und Anteilseignern ankommen, ein Viertel bei Abnehmern über niedrigere Preise und ein Zehntel bei Beschäftigten über Löhne (Spanne der Weitergabe: 15 bis 55 %). Der Impact ist mittel: Es geht um viel Geld, aber ein großer Teil davon erreicht Empfänger, bei denen ein zusätzlicher Euro weniger bewirkt als anderswo.
Plausibilität
Dass die Zahlung fließt, ist keine Prognose, sondern Rechtsfolge: Die Europäische Kommission hat die Richtlinie am 16. April 2026 genehmigt, sie gilt rückwirkend ab Januar 2026, der Referenzpreis für 2026 steht fest [1][2][10]. Offen ist allein, wo das Geld endet. Dafür gibt es einen starken Hinweis. Die Befreiung von der EEG-Umlage machte seinerzeit etwa ein Drittel des Industriestrompreises aus, war also deutlich größer als die heutige Entlastung. Ihre Auswertung findet keinen Effekt auf Produktion, Exporte und Beschäftigung der begünstigten Betriebe [6]. Wenn eine Entlastung das Verhalten nicht ändert, bleibt sie im Ergebnis. Die Monopolkommission zeigt zudem, dass sich die deutschen Stromhilfen auf große Verbraucher konzentrieren [8][9]. Unsicher bleibt die Aufteilung zwischen Eigentümern, Beschäftigten und Kunden: Sie ist aus der Marktform erschlossen, nicht erhoben. Die Plausibilität ist hoch: Dass das Geld ankommt, steht rechtlich fest — nur bei wem genau es hängenbleibt, ist ein Schluss aus der Marktform und nicht gemessen.